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EU-Berufskraftfahrer/-in Weiterbildung nach BkrFQG

front_eu_brkf Sie wissen es sicher schon: Seit dem 10. September 2009 müssen Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C1/C1E und C/CE (ab 3,5 Tonnen) alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolvieren, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen (§ 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BkrFQG) vom 14. August 2006).

 

Diese Weiterbildung muss innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Grundqualifikation durchgeführt und dann alle 5 Jahre wieder holt werden.

 

lkw_akademie_kleinSie umfasst 35 Zeitstunden, die in Einheiten von jeweils mindestens 7 Zeitstunden unterteilt werden können. Dabei kann die Weiterbildung als Blockseminar durchgeführt oder in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden (z.B. pro Jahr ein Tagesseminar). Die Teilnahme an der Weiterbildung ist Pflicht, durchgeführt werden muss sie durch eine anerkannte Ausbildungsstätte (nach § 7 BkrFQG).

Ihr Ansprechpartner zum Thema EU-Berufskraftfahrer Geförderte Weiterbildung mit Bildungsgutschein in NRW
Lehrgänge und Umschulungen gefördert von der Arbeitsagentur (Bundesagentur für Arbeit)
AnsprechpartnerMartin Kercz
Tel.: 02306/20322-12
Email: mkercz@tuev-nord.de

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Weitere Informationen zur Fortbildung EU-Berufskraftfahrer/-in finden Sie auch in unserem PDF-Flyer. Gerne senden wir Ihnen diesen Flyer auch in Papierform zu.

Flyer EU-Berufskraftfahrer/-in
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© 2012 RWTÜV Akademie GmbH - Bildungsträger mit Weiterbildung in Bergkamen, Bochum, Datteln, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hamm, Hamminkeln, Kamp-Lintfort, Lünen, Mönchengladbach, Münster, Oberhausen, Unna. Von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Lehrgänge und Umschulungen im gewerblich-technischen, arbeits- und sozialwissenschaftlichen, kaufmännisch-wirtschaftlichen und IT-Bereich.
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Weiterbildungen gefördert über Bildungsgutschein (Arbeitsagentur) Lehrgang, Weiterbildung, Umschulung, Fortbildung - über Bildungsgutschein gefördert von der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsagentur)
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