Ziel der Vorschrift ist die
- Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Verbesserung der Qualität der Dienstleistungserbringung im Güterkraftverkehr
- Professionalisierung der Tätigkeit der Kraftfahrer/-innen innerhalb der EU
Mit der Durchführung dieser Schulungen durch die RWTÜV Akademie GmbH nutzen Sie die gesetzliche Verpflichtung zu Ihrem Vorteil! Denn mit der hervorragenden Weiterbildung durch unsere Dozenten und Ausbilder sind ganz klar wirtschaftliche Vorteile für Ihr Unternehmen verbunden. Selbstverständlich werden die Weiterbildungen auf die Profile Ihrer Kraftfahrer/-innen zugeschnitten und zwar auf der Grundlage von Beurteilungsgesprächen.
Beispielhafter zeitlicher Ablauf der Weiterbildungsseminare:
- 1. Tag: Beurteilungsgespräch, Ladungssicherung nach VDI 2700
- 2. Tag: wirtschaftliche Fahrweise, technische Neuerungen
- 3. Tag: Störungssuche und Problembehebung, ggf. Vorstellung eines Neufahrzeugs, Abfahrkontrolle
- 4. Tag: kundenorientiertes Verhalten, rechtliche Neuerungen
- 5. Tag: professionelle Lenkmanöver
Abschluss
Nach der Weiterbildung erhalten die Teilnehmer einen Schulungsnachweis nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BkrFQV). Dieser dient als Vorlage für den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl der Europäischen Union auf dem Führerschein (Schlüsselzahl 95 nach Anlage 9 der Fahrerlaubnisverordnung).
Wir führen die Weiterbildung auch bei Ihnen im Hause durch!
Das hat für Sie folgende Vorteile:
-
Der Bezug zur täglichen Praxis ist gewährleistet, insbesondere bei den praktischen Übungen - die Bedürfnisse und Besonderheiten Ihres Unternehmens werden optimal berücksichtigt
- kleine Gruppengrößen (12-16 Teilnehmer) ermöglichen individuelle Betreuung
- aus den zentralen Themen ergeben sich weitere Nutzen für Ihr Unternehmen: die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie insbesondere die Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs (weniger Kosten und zugleich ein Beitrag für den Umweltschutz).
Themenbereiche:
Das Weiterbildungsseminar ist in fünf Themenbereiche (Module) gegliedert, die auch als Einzeleinheiten behandelt werden können:
- Modul 1: Eco-Training
- Modul 2: (Sozial-)Vorschriften für den Güterverkehr
- Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4: Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleister, Profi
- Modul 5: Ladungssicherung

Sie wissen es sicher schon: Seit dem 10. September 2009 müssen Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C1/C1E und C/CE (ab 3,5 Tonnen) alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolvieren, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen (§ 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BkrFQG) vom 14. August 2006).
Sie umfasst 35 Zeitstunden, die in Einheiten von jeweils mindestens 7 Zeitstunden unterteilt werden können. Dabei kann die Weiterbildung als Blockseminar durchgeführt oder in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden (z.B. pro Jahr ein Tagesseminar). Die Teilnahme an der Weiterbildung ist Pflicht, durchgeführt werden muss sie durch eine anerkannte Ausbildungsstätte (nach § 7 BkrFQG).

